1. Allgemein
Durch die Erteilung der Aufträge erkennt der Besteller unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Andere Bedingungen, auch Geschäftsbedingungen des Bestellers, sind ungültig, soweit sie unseren Bedingungen entgegen stehen, es sei denn, wir stimmen diesen anderen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich zu. Etwaigen Bedingungen des Bestellers wird hiermit bereits widersprochen.
2. Auftragsannahme
Aufträge können sowohl mündlich als auch schriftlich erteilt werden. Ein Auftrag gilt von uns als angenommen, sofern nicht innerhalb von 2 Arbeitstagen Widerspruch unsererseits erfolgt. Auftragseingangsdatum ist die Entgegennahme der Bestellung oder/und der Ware des Bestellers. Ein von uns bestätigter Auftrag gilt zu unseren Bedingungen als angenommen, sofern seitens des Bestellers nicht innerhalb von 24 Stunden Widerspruch erfolgt. Die Ware des Bestellers wird kostenfrei gelagert, wenn die Freigabe zur Fertigung innerhalb 2 Wochen nach Wareneingang erfolgt. Bei Überschreitung dieser Frist werden abhängig vom Warenumfang Lagergebühren erhoben.
3. Angebote
Sämtliche Angebote sind mit Vorbehalt 30 Tage verbindlich. Die Preise sind für Nachbestellung unverbindlich und gelten ab Werk in Euro. Wir behalten uns eine Erhöhung der Preise vor, wenn Umstände die Herstellung verteuern, die wir nicht zu vertreten haben.
4. Zahlungsbedingungen
Der Mindestauftragswert beträgt 50,00 Euro. Bei Unterschreitung kann der kalkulatorischer Wert zu einem innerhalb 30 Tagen erfolgenden Auftrag angerechnet werden, ansonsten erfolgt Abrechnung mit Mindestauftragswert. Soweit nicht andere Bedingungen vereinbart wurden, hat die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt rein netto zu erfolgen. Die Zahlung hat sofort bei Abholung zu erfolgen, wenn ein vorheriger Zahlungsverzug des Auftraggebers angemahnt wurde. Vorauskasse bei Auftragsannahme erfolgt dann, wenn der Auftraggeber wegen eines vorherigen Zahlungsverzuges bereits zweimal angemahnt oder ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt wurde. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Banksätzen für vorübergehende Kredite berechnet. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern können, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge. Bei neuen Verbindungen oder Aufträgen großen Umfanges kann Vorauszahlung verlangt werden. Es können auch, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnungen aufgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden. Bei Bereitstellung besonderer Materialien bzw. größerer Materialmengen haben wir das Recht, hierfür Sofortzahlung zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung unserer Ansprüche, auch aus vergangenen und zukünftigen Lieferungen innerhalb eines Geschäftes, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum, oder wir erwerben an einer Sache Miteigentum, sofern diese von uns verbunden oder verarbeitet wurde. Der Besteller tritt seine Forderungen an einem Weiterverkauf von uns gelieferter Sachen bis zur vollständigen Erfüllung unserer Ansprüche
erfüllungshalber ab. Programme, Vorrichtungen und Aufnahmen für Teile bleiben unser Eigentum. Durch Vergütung von Kostenanteilen für Programme, Vorrichtungen und Aufnahmen von Teilen erwirbt der Besteller kein Anrecht darauf.
6. Gewährleistung
Für die Anfertigung von Mustern oder Musterfertigung an Sachen des Bestellers übernehmen wir keine Garantie. Eventuell entstehende Qualitätseinbußen an der Sache selbst sind vom Besteller in Kauf zu nehmen. Bei Aufträgen ohne vorherige Musteranfertigung oder bemaßte Zeichnung oder ohne Verfügbarkeit eines von uns gefertigten Referenzmusters erkennt der Besteller die von uns gelieferte Leistung an, sofern Qualitätseinbußen nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Für Qualitätseinbußen durch Veränderungen hinsichtlich abweichender Material- oder Oberflächenbeschaffenheit der Sache selbst übernehmen wir keine Gewähr, ebenso für Qualitätsmängel angelieferter Ware. Berechtigte Beanstandungen sind innerhalb 3 Tagen nach Auslieferung der Ware anzumelden. Der Besteller hat in diesem von uns anerkannten Falle Anspruch auf kostenlose Nachbesserung der von uns erbrachten Leistung oder Ersatzlieferung der von uns gefertigten Ware in angemessener Frist, nicht aber auf Schadenersatzleistung.
7. Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, z.B. Betriebsstörungen, Streiks, nicht rechtzeitige Rohstoffbelieferung, Ausschußzulieferung wie auch unerwartet auftretende Schwierigkeiten in der Fertigung der bestellten Ware, entlasten uns von der Verpflichtung, bestimmte Lieferfristen einzuhalten. In diesem Falle sind wir - nicht der Besteller - zum vollständigen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8. Express- und Eilzuschläge
50% des Auftragsvolumens können erhoben werden, wenn der Auftrag uneingeplant innerhalb eines Werktages ab Auftragserteilung erledigt werden soll. 25% des Auftragsvolumens können erhoben werden, wenn der Auftrag uneingeplant innerhalb von zwei Werktagen ab Auftragserteilung erledigt werden soll.
9. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versicherung der Ware erfolgt nur auf Wunsch des Bestellers durch uns gegen Berechnung. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Berlin - Adlershof.
Gerichtsstand ist Berlin.